Anti-Aggressionstraining
Zielgruppe
Die Zielgruppe des Anti-Aggressionstrainings sind Menschen, die durch Gewaltdelikte straffällig geworden sind und die in der Folge entsprechende Auflagen zur Durchführung eines Anti-Agressionstrainings vom Gericht erhalten haben.
Ebenfalls können Klientinnen an diesem Training freiwillig teilnehmen, wenn Sie befürchten, (weiterhin) Gewalt anzuwenden.
Es können bis zu acht Personen pro Einheit teilnehmen.
Die Teilnehmerinnen sollten in der Lage sein, den Inhalten des Trainings sowohl sprachlich und wie auch intellektuell folgen zu können.
Im Rahmen eines Vorgespräches entscheiden wir über die Aufnahme bzw. Ablehnung der möglicherweise in Frage kommenden Teilnehmerinnen.
Vom Training ausgeschlossen sind TäterInnen aus den Bereichen der Forensik sowie akut psychisch kranke und akut suizidgefährdete ProbandInnen.
Ziele des Trainings
Ziel des Trainings ist es die Hemmschwellen der TäterInnen, Gewalt anzuwenden zu erhöhen und die Häufigkeit und Intensität der Gewalttaten zu reduzieren.
- Durch Neutralisierungstechniken lernen die TeilnehmerInnen Verantwortung für ihre Taten zu übernehmen und ihre eigenen Gewaltrechtfertigungen in Frage zu stellen.
- Ein weiteres Ziel des Trainings ist eine Verbesserung der Handlungs- und Sozialkompetenz in konfliktreichen Alltagssituationen.
- Feindbilder und Feindseligkeitswahrnehmungen werden entschärft und das Deeskalieren von Konfliktsituationen wird erprobt und eingeübt. Techniken der gewaltfreien Selbstbehauptung werden erlernt, und die Fähigkeit, nicht sofort „zu explodieren“ trainiert.
- Problematische Verhaltensweisen und Einstellungen werden visualisiert und thematisiert.
- Mögliche Themen in diesem Kontext sind:
- Sexismus;
- Rassismus/Ausländerfeindlichkeit;
- Macht und Ohnmacht;
- weibliches und männliches Rollenverhalten.
Die Grundlage des Trainings: „Friedfertigkeit ist ein Ausdruck von Souveränität“, wird den TeilnehmerInnen im Rahmen der Maßnahme tiefergehend vermittelt. Durch die Förderung eines moralischen Bewusstseins wird ein prosoziales Verhalten innerhalb der Gruppe und nach außen im richtigen Leben gefördert.
Die TeilnehmerInnen sollen die eigenen Aggressivitätsauslöser erkennen.
Durch das Wahrnehmen von Eskalationsprozessen und das Bearbeiten der entsprechenden Dynamiken, sowie durch den Aufbau von Opferempathie werden Veränderungsprozesse angestoßen und neue Perspektiven entwickelt
Ziel des Trainings ist es, die Teilnehmerinnen in die Lage zu versetzen sich in das Leid der Opfer hinein zu fühlen. Hierdurch soll die Verharmlosung von Straftaten verhindert werden und zur Übernahme von Verantwortung für das eigene Handeln motivieren.
Diese Maßnahmen dienen der Opferstärkung, und Tätersensibilisierung und der Förderung von Kompetenzen innerhalb der Peergruppe in schwierigen Situationen.
Theoretische und Methodische Grundlagen
Das Anti-Aggressionstraining ist ein auf die Täterinnen ausgerichtetes, spezialisiertes Training mit einem konfrontativen und provokativen Ansatz.
Die theoretischen Elemente des Trainings basieren auf der konfrontativen Pädagogik, den Eskalationsstufen nach Manja Mai, der „Gewaltfreien Kommunikation“ nach Marschall B. Rosenberg, der Kognitionspsychologie nach George A. Kelly, der Lerntheorie nach Albert Bandura und der „Provokativen Therapie“ nach Frank Farrelly.
Die theoretische Grundlage des Trainings basiert auf dem humanistischen Menschenbild Carl Rogers‘.
Die tragfähige Beziehung der Trainerinnen zu den Teilnehmerinnen ist die Voraussetzung für einen erfolgreichen Abschluss eines solchen Trainings.
Übungen aus der Interaktionspädagogik diesen dazu gewaltfördernde Denkmuster und Verhaltensweisen zu verändern.
Die Teilnahme am Training ersetzt keine Therapie.
Zeitlicher Rahmen
Das Anti-Aggressionstraining besteht in dieser Konzeption aus vier Modulen mit insgesamt acht Trainingseinheiten. Die Trainingseinheiten haben eine Kursus Dauer von 50 Minuten.
Trainingsort
Praxis für Gestalt und Migration Gert Levy und weitere angemietete Räume
Programm des Anti-Aggressionstrainings
Vorabinformationen bekommen die Klientinnen durch die Bewährungshilfe oder der Jugendgerichtshilfe.
Das Trainerinnen Team führt mit den potenziellen Teilnehmerinnen immer vorab ein Informationsgespräch. Für das Vorabinformationsgespräch werden zwei Stunden Beratung angesetzt.
Das Erstgespräch beinhaltet u.a. eine Vorstellung der Trainerinnen, Informationen zum Training, Begründungen für die Zulassung – und Nichtzulassung, Klärung offener Fragen, Vorstellung des Regelwerks, Vertragsangelegenheiten und andere Formalitäten, Verbindlichkeiten der Unterschrift, Absprachen zur ersten Trainingseinheit.
Das Curriculum ist in folgende Module gegliedert und nicht abschließend ausgeführt:
Modul 1:
Beziehungsaufbau, gegenseitiges Kennenlernen, Schaffung einer Vertrauensbasis, Biographie Arbeit, Zielsetzungen und Handlungsplanung, Rollenverhalten, passive und aktive Gewalterfahrungen, Rechtfertigungen und mögliche Motive für bereits begangene Gewaltdelikte
Modul 2:
Verbindlichkeiten, Tataufarbeitung, Entwicklung von Opferempathie und Schamgefühl, Verantwortungsübernahme, Erhöhung der Frustrationstoleranz, Erkennen eigener Handlungsmuster in konfliktträchtigen Alltagssituationen, Handlungsplanung und Sicherheit im Umgang mit konfliktreichen Situationen.
Modul 3:
Handlungsalternativen und Handlungskompetenzen, Rollenspiele zu eigenen Gewaltdelikten aus der Opferperspektive, Erlernen von konstruktivem Konfliktverhalten, Ressourcenorientierung, Interpretation der Körpersprache, Eigen- und Fremdwahrnehmung
Modul 4:
Erkennen und Erfassen von Veränderungen, Gespräche über die Erfahrungen mit neuen Verhalten, Bestätigung und Kritik, Aufarbeitung individueller Probleme, Weiterentwicklung von gewaltfreien Strategien, Bilanz und Abschlussritual.
Jedes Modul wird vom Trainerteam vor- und nachbereitet.
Trainerteam
Gert Levy und andere
In den verschiedenen Phasen des Trainings, kann das Trainerteam jederzeit von externen ExpertInnen unterstützt werden (Sucht, Justiz, Medizin etc.).