Kurzkonzeption

Kurzkonzeption der ambulanten Betreuung von Menschen mit psychischer Behinderung und/oder Suchtproblematik

Die sozialrechtliche Definition des Personenkreises unterliegt §§ 53 ff Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) und entsprechend der Diagnosen ICD-10 „Abhängigkeitserkrankungen“ und „psychische Behinderungen“.
Die Zuweisung zur psychosozialen Begleitung erfolgt über das kommunale Fachgruppenmanagement, den örtlichen medizinischen Praxen und in Abstimmung mit dem Leistungsträger.

Die Betreuung und psychosoziale Begleitung haben das primäre Ziel der Eingliederung in Wohn- und Arbeitsverhältnisse, sowie bei opiatabhängigen und Substituierten die Verlaufsbegleitung in der Substitutionsbehandlung bis zur Ausdosierung.

Die Erlangung dieser Ziele setzt Suchtmittelkonsumfreiheit, physischen und psychischen Stabilisierung und Gesundung als eine sich entwickelnde Veränderung in der Lebenshaltung der KlientInnen voraus.

Die zu erlangenden Ziele sind somit

  • die Stabilisierung und Reintegration in Wohnverhältnisse.
    Dies beinhaltet die Besprechung des Mietzahlungsgebarens und die Problematisierung des Umgangs mit dem vorhandenen Wohnraum.
  • die Stabilisierung und Reintegration in Arbeitsverhältnisse.
    Dies beinhaltet die Begleitung in der Erledigung der hierfür notwendigen administrativen Schritte bis zur Mediation mit dem Arbeitgeber und die Besprechung der eintretenden Problemstellungen im Arbeitsprozess.
  • die Reintegration in stabile soziale Bezüge.
    Problematisiert wird hier der Umgang mit sozialen Konflikten und die Themenbereiche „Nähe und Distanz“, „Verbindlichkeit“, „Isolation und Einsamkeit“
  • die Begleitung in – so notwendig – stationäre Behandlung.
    Dies beinhaltet die Motivierung und Vorbereitung, Begleitung in der Antragsstellung bis zur Aufnahme und zur Begleitung im gesamten stationären Behandlungsverlauf.
  • die Begleitung des Prozesses der physischen und psychischen Stabilisierung und Gesundung.
    Dies beinhaltet die Besprechung des Umgangs mit dem eigenen Körper, Hygiene und Lebensmittelversorgung.

Die erbrachten beraterischen und psychosozialen Leistungen beziehen sich auf

  • Beratung und Begleitung bei der Erfüllung administrativer und bürokratischer
    Problemstellungen und Hürden
  • psychosoziale Begleitung des Substitutionsverlaufes
  • Vermittlung und Begleitung in andere stationäre und ambulante Begleit- und Behandlungsprozesse – so diese notwendig erscheinen

Hierbei vertretene Beratungsrichtungen im Rahmen des beraterischen und
sozialpädagogischen Ansatzes

  • soziale und juristische Beratung in der Bewältigung von administrativen Anforderungen
  • Systemische Beratung zur Bewältigung von Traumatisierung und Sucht
  • Krisenbesprechung und Konfliktbewältigung
  • Mediation in Krisen und Konflikten
  • Conseling als eine Methodik von Beratung unter Einbeziehung von therapeutischen Elementen
  • Gruppenarbeit

Die Betreuung erfolgt ambulant im Case- und Qualitäts-Management der „Praxis für Gestalt und Migration Gert Levy“ und in der direkten Vernetzung mit den kommunalen Instanzen des Hilfesystems. Sie erfolgt über Hilfeplan, Hilfeplangesprächen und Helferkonferenzen. Daran gekoppelt erfolgt ein entsprechendes Qualitätsmanagements.

Die Kontakthäufigkeit und Dauer wird nach Anamnese und in Absprache mit den KlientInnen im Rahmen der psychosozialen Begleitung festgelegt. Diese wird vom Leistungsanbieter sowohl mit dem Leistungsträger als auch im kommunalen Rahmen abgestimmt.

Weitere Definitionen ergeben sich aus der Geschäftskonzeption der „Praxis für Gestalt und Migration Gert Levy“.

Bei spezifischem Bedarf stehen weitere Vermittlungsmöglichkeiten im Rahmen des Netzwerkes zur Verfügung (siehe: Geschäftskonzeption).

Die Betreuungsorte ergeben sich aus der sowohl Komm-, als auch Gehstruktur der Konzeption und sind somit

  • Praxis für Gestalt und Migration Gert Levy
  • Arbeits- Wohn- und Aufenthaltsorten der Zielklientel
  • Die Aufenthalts- und Treffpunkte der KlientInnen

Die Frequenz für sowohl Einzel-, als auch Paar- und Gruppengespräche wird in Absprache mit den bestehenden kommunalen Regelungen, dem Leistungsträger, der Praxis und den KlientInnen festgelegt.

Der Einzugsbereich erstreckt sich über den Raum Neuss-Köln-Bonn.